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Ethikkomitee und ethische Konsile

Das Wohl unserer Patienten und die Respektierung ihres Willens haben für uns einen sehr hohen Stellenwert. Dennoch gibt es Grenzfälle der Entscheidungsfindung, wenn es um ethische Fragestellungen geht wie beispielsweise:

  • Wie soll der behandelnde Arzt entscheiden, wenn ein Patient seinen Willen nicht (mehr) äußern kann?
  • Wann ist künstliche Ernährung eine Entlastung für den Menschen und wann wird sie zum Zwang?
  • Wie soll über lebensverlängernde Maßnahmen und Wiederbelebung entschieden werden, wenn Nutzen und Schaden für den Patienten nicht eindeutig bestimmt werden können?

Auf solche und andere ethische Fragen in der Medizin gibt es häufig keine einfachen Antworten. Deswegen suchen wir gemeinsam nach gut begründeten Entscheidungen. 

Ethische Konsile

In schwierigeren Fällen kann ein ethisches Konsil einberufen oder eine ethische Fallbesprechung vereinbart werden. Dabei können sich grundsätzlich alle Patienten sowie deren Angehörige und alle Mitarbeiter der Krankenhäuser an die Koordinatoren der Ethikteams wenden und um eine Einberufung bitten.

Bei einer Besprechung wird gemeinsam das ethische Problem benannt und die Perspektiven aus medizinischer, pflegerischer sowie sozialer und organisatorischer Sicht betrachtet. Auch die Sicht der Seelsorge wird mit einbezogen. Anschließend erfolgt eine gemeinsame Bewertung unter Berücksichtigung des Wohlbefindens und des Willens des Patienten sowie der Verantwortung des Behandelnden.

Dieses Votum wird schriftlich festgehalten als Empfehlung für die weitere Behandlung. Das Votum ist nicht juristisch bindend (die Verantwortung bleibt beim jeweils behandelnden Arzt), es sollte aber nicht unbegründet davon abgewichen werden. 

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Mit diesen Möglichkeiten der Vorsorge nimmt der Patient sein Selbstbestimmungsrecht wahr. Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche oder mündliche Willenserklärung eines einwilligungsfähigen Patienten zur zukünftigen Behandlung für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit. Haben Sie Fragen zu diesen Möglichkeiten der Vorsorge, so wenden Sie sich bitte an die Mitglieder des Ethikkomitees.

Ethikkomitee

Das Ethikkomitee und die Ethikteams in den einzelnen Krankenhäusern sollen die im Krankenhaus Handelnden fundiert beraten und helfen, grundsätzliche ethische Probleme zu lösen. Dabei handelt es sich um folgende Schwerpunkte:

  • Fragen zur Patientenautonomie
  • Umgang mit Patientenverfügungen
  • Angemessene Behandlung Sterbender
  • Förderung und Begleitung der Ethischen Fallbesprechungen
  • Fortbildung zu ethischen Themen
  • Fragen im Bereich des Umgangs mit Mitarbeitern, der Unternehmensethik oder der gesellschaftlichen Verantwortung
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